Rechtsanwalt
Dieter Kalicki
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Werdegang & Infos
Nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gründete Rechtsanwalt Kalicki im Jahre 1984 die Anwaltskanzlei in Trier. Rechtsanwalt Kalicki wurde nach erfolgreichem Abschluss der Fachanwaltsfortbildung im Jahre 1998 zum Fachanwalt für Familienrecht ernannt.
In der Zeit von 2001 bis 2005 war er Mitglied des Fachausschusses für Familienrecht der Rechtsanwaltskammer Koblenz.
Im Jahre 2008 absolvierte Herr Kalicki erfolgreich die Fachanwaltsfortbildung für Erbrecht. Aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts hat die Rechtsanwaltskammer Koblenz ihm den Titel Fachanwalt für Erbrecht verliehen.
Rechtsanwalt Dieter Kalicki ist neben der Bearbeitung von Mandaten aller gängiger Rechtsgebiete insbesondere mit folgenden Schwerpunkten in der Kanzlei Kalicki & Zenzen tätig:
- Scheidung
- Unterhalt
- Güterrecht
- elterliche Sorge
- Eheverträge
- das Absetzen & Gestalten letztwilliger Verfügungen
- Pflichtteil
- Erbengemeinschaft
- Testamentsvollstreckung
- Erbscheinsverfahren
Regelmäßige Fachlektüre und Teilnahme an Fortbildungen sind für Rechtsanwalt Dieter Kalicki ebenso selbstverständlich wie die Beachtung der aktuellen Rechtsprechung.