
Unsere Kanzlei besteht seit 1984. Wir vertreten außergerichtlich und vor Gericht sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen. Einsatzbereitschaft, Professionalität und Flexibilität zeichnen unsere Arbeit aus.
Unser Prinzip: Fundierte, zuverlässige, individuelle und zielgerichtete Rechtsdienstleistung für unsere Auftraggeber – beratend, außergerichtlich und in streitigen Verfahren vor dem Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland.
Um unseren Mandanten in Zeiten immer komplexer werdender und sich laufend wandelnder Gesetze als verlässlicher Partner zur Seite stehen zu können, haben wir bereits frühzeitig unsere fachjuristische Spezialisierung vorangetrieben.
Wir sind Fachanwälte für:
· Familienrecht
· Erbrecht
· Arbeitsrecht
· Strafrecht
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei Fragen und Problemen auf allen wesentlichen weiteren Rechtsgebieten zur Verfügung. Unsere Erfahrung und Kompetenz bringen wir gerne für Sie ein. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder besuchen Sie uns in unserer Kanzlei um einen Termin zu vereinbaren.